Das Inverkehrbringen von Lebensmitteln, Arzneimitteln und stofflichen Medizinprodukten bringt in der Praxis, hinsichtlich der hohen Komplexität im Spannungsfeld zwischen Recht und Naturwissenschaften, erhebliche rechtliche Unsicherheiten mit sich. Viele der verwendeten Inhaltsstoffe, insbesondere Pflanzenextrakte, sind ambivalent einsetzbar, sodass oftmals die Art der Aufbereitung, die Dosierung, der Anwendungszweck sowie die Kombination der Inhaltsstoffe über die rechtliche Einstufung und die Verkehrsfähigkeit eines Erzeugnisses entscheiden. Der generell abstrakte Regelungscharakter der einschlägigen Rechtsnormen ist hierbei in vielen Fällen nicht umfassend, weshalb es sehr häufig auf die genaue Prüfung des Einzelfalls ankommt. Ein Sachverständigengutachten hilft bei der Klärung von Streitfragen und kann darüberhinaus hinsichtlich bestehender Haftungsrisiken vor dem Inverkehrbringen sehr sinnvoll sein.
Mit mehrjähriger Erfahrung in den Bereichen Produktentwicklung und Regulatory Affairs, einer interdisziplinären Ausbildung und diversen Patentanmeldungen, bin ich Ihr kompetenter Ansprechpartner rund um die Themen Nahrungsergänzungsmittel, Arzneimittel, Medizinprodukte und funktionelle Lebensmittel, Kosmetika und Futtermittel.
Detailgenauigkeit
verständliche Begründung
Gesamtzufriedenheit der Leistungen
Erreichbarkeit
Schnelle Rückmeldung
Zuverlässigkeit
Aufklärung über Kostenminderung
Erläuterung des Gutachtens
Gesamtzufriedenheit der Beratung
Freundlichkeit
Wolfgang Gerlbach schrieb:
Wir sind als Rechtsanwaltskanzlei mit Schwerpunkt Lebensmittelrecht in allen seinen Facetten, wie Produktentwicklung, Kennzeichnung und health claims, Risk Assessment und Krisenmanagement sowie Lobbyarbeit auf nationaler und europäischer Ebene spezialisiert. Seit einiger Zeit arbeiten wir in Verkehrsfähigkeitsfragen eng mit Herrn Schmitt zusammen und sind mit seiner Arbeit sehr zufrieden. Herr Schmitt bietet eine einmalige Expertise auf dem Gebiet der Nahrungsergänzungsmittel zu einem fairen Honorar. Wir freuen uns daher auch künftig auf die weitere Zusammenarbeit.Konstantin Timm schrieb:
Hat alles gestimmt!Torben Murach schrieb:
Wir arbeiten in verschiedenen Fragen rund um Nahrungsergänzungsmittel, deren Bewerbung und Qualität mit Herrn Schmitt zusammen. Die Arbeit verläuft ganz hervorragend und wir sind steht sehr zufrieden mit den Ergebnissen. Wir können eine ganz klare Empfehlung aussprechen und freuen uns auf die weiter Zusammenarbeit.Johanna Gruber schrieb:
Als international agierendes Vertriebsunternehmen sind wir auf verschiedenen Märkten im Nahrungsergänzungsmittelbereich vertreten. Herr Schmitt unterstützte uns bei der Markteinführung unserer Produkte in Deutschland. Sein Aufgabengebiet umfasste die Anpassung und Überprüfung von Produktdeklarationen in Bezug auf die neue Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Zusätzlich optimierte Herr Schmitt bestehende Rezepturen hinsichtlich ihrer Risikobewertung und Wirtschaftlichkeit. Wir sind mit seiner Arbeit in allen Facetten sehr zufrieden. Als besonders positiv empfanden wir, wie Herr Schmitt auch komplexe Sachverhalte und Lösungsansätze für den Laien verständlich erklären konnte. Wir können ihn somit als Fachmann absolut empfehlen und werden ihn auch wieder beauftragen.Bijan Bakhrom schrieb:
Keine Frage. Herr Schmitt ist Spezialist für Nahrungsergänzungen und verfügt über exzellente Fachkenntnisse in diesem Gebiet. Es ist nicht selbstverständlich, dass Gutachter Produkte mit Alleinstellungsmerkmal konzipieren können.DGuSV Vorstand schrieb:
Patrick Schmitt
Markt 7
02763 Zittau
Deutschland
Patrick Schmitt
Hegelstraße 60
55122 Mainz
Deutschland