AGB für Gutachter

Allgemeine Nutzungsbedingungen

Das Sachverständigenportal www.deutsche-gutachterauskunft.de wird im Folgenden als "DGA" bezeichnet. Vertragspartner der Verbraucher der DGA ist der Deutsche Gutachter und Sachverständigen Verband e. V., Nordstraße 17 – 22, DE-04105 Leipzig, Amtsgericht Chemnitz. Er wird im Folgenden als "DGuSV" oder "Anbieter" bezeichnet.

§ 1 Präambel

Um die Internetseite www.deutsche-gutachterauskunft.de zu nutzen, wird das Einverständnis des Gutachters, Sachverständigen oder Experten mit den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und der Datenschutzerklärung der DGA vorausgesetzt. Um die Dienste in Anspruch zu nehmen, erklärt sich der Gutachter, Sachverständige oder Experte mit den AGB und der Datenschutzerklärung einverstanden. Der Berater erklärt sich durch die Nutzung der Website mit der Bearbeitung der erhobenen Daten durch Google einverstanden. Beschrieben ist der Umfang in § 9 unserer AGB.

§ 2 Geltungsbereich
  • Durch den nachfolgenden Vertrag wird die Beziehung zwischen der DGA und dem Mitglied (Gutachter, Sachverständiger oder Experte) geregelt. Der Standard-Eintrag ist kostenlos, die Premium- und PremiumPlus-Mitgliedschaften sind kostenpflichtige Dienstleistungen der DGA.
  • Geschäftsbedingungen, die dem Premium-Kunden entgegenstehen, sind unwirksam, selbst dann, wenn die DGA ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht und den Vertrag durchführt.
  • Sollten im Einzelfall Vereinbarungen abweichen, bedürfen diese zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Darin enthalten sein muss die Aufhebung dieser Schriftformklausel.
§ 3 Vertragsschluss und Vertragsinhalt
  • Bei einer Standard-Mitgliedschaft müssen lediglich die Adressdaten angegebenen werden. Der Eintrag ist kostenlos und kann jederzeit sofort und ohne Einhaltung von Fristen gekündigt werden. Der Umfang der Premium-Mitgliedschaft, die zu zahlende Vergütung und sonstige Konditionen (soweit erforderlich) werden in diesem Vertrag zwischen der DGA und dem Premiumkunden festgelegt.
  • Durch das Ausfüllen und die Übermittlung des Anmeldeformulars gibt der Premiumkunde auf der Website www.deutsche-gutachterauskunft.de ein Angebot zum Abschluss dieses Vertrags ab. Die Bindung an dieses Angebot tritt zwei Wochen nach Eingang bei der DGA ein. Die Zugangsdaten, die für die Premium-Mitgliedschaft erforderlich sind, werden von der DGA an den Premium-Kunden nach Zahlungseingang per E-Mail übermittelt. Somit ist der Vertragsabschluss bestätigt.
  • Der Inhalt des Vertrags ist die Premium-Mitgliedschaft des Kunden bei der DGA. Durch die Premium-Mitgliedschaft kann der Kunde ein erweitertes Profil bei der DGA erstellen. Es ist im gestattet, Texte, Bilder und Videos seinem erweiterten Profil anzufügen. Auch kann er auf seine Website hinweisen.
§ 4 Preise und Leistungen
  • Für die erbrachten Leistungen wird dem Premiumkunden von der DGA ein Entgelt berechnet, dessen Höhe vor dem Absenden des Premium-Antrags mitgeteilt wird. Gutachtern, Sachverständigen und Experten, die das Angebot der DGA wahrnehmen möchten, stehen drei Bezahlmodelle zur Verfügung: Lastschrift, Überweisung oder PayPal. Die Gebühr wird im Voraus fällig. Wird per Lastschrift gezahlt, muss dem DGuSV eine wirksame Einzugsermächtigung vorliegen, damit die Gebühr abgebucht werden kann. Dieser Dienst kann vom DGuSV für den jeweiligen Nutzer gesperrt werden, wenn eine Rücklastschrift stattfindet. Auch behält sich der DGuSV das Recht vor, eine Bonitätsprüfung durchzuführen. Sofern diese negativ ausfällt, kann die Zahlungsmöglichkeit Lastschrift nicht genutzt werden. Wird ein Lastschriftauftrag erteilt, dann hat der DGuSV die Ermächtigung, den fälligen Betrag vom angegebenen Bankkonto bei einem deutschen Kreditinstitut einzuziehen. Anfallende Kosten, wie beispielsweise Bankgebühren, hat der Kunde dem DGuSV bei fehlerhaften Angaben, nicht ausreichender Deckung des Bankkontos oder bei Widerruf der Lastschrift zu erstatten. Sofern sich die Bankverbindung ändert oder ein Kontowechsel stattfindet, ist dies unverzüglich dem DGuSV mitzuteilen, im letzten Fall ist eine neue Einzugsermächtigung auszustellen. Sollte eine Rechnung nicht gezahlt werden oder eine Rückbuchung des Betrages stattfinden, kann der DGuSV kostenpflichtige Mahnungen verschicken. Die Mahnkosten in Höhe von pauschal 11,50 Euro hat der Kunde zu tragen. Allein der DGuSV ist berechtigt, das Geld entgegenzunehmen.
  • Alle Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  • Sofern der Premiumkunde mit Zahlungen an die DGA in Verzug gerät, so hat die DGA das Recht, dem Kunden fällige Leistungen zu verweigern. Bereitgestellte Informationen und die Verlinkung auf die Website des Premiumkunden können vorübergehend gesperrt werden. Wurde der Verzug beseitigt, werden die Sperrungen aufgehoben. In den angesprochenen Fällen werden dem Premiumkunden mit einer 14-tägigen Vorfrist die Sperrungen schriftlich angekündigt. Sofern er den Verzug rechtzeitig beseitigt, wird von einer Sperre abgesehen. Sonstige gesetzliche und vertragliche Rechte der DGA wegen Zahlungsverzug des Premiumkunden bleiben durch die Leistungsverweigerung unberührt.
  • Bei Zahlungsverzug stellt die DGA dem Kunden Verzugszinsen in Rechnung, die eine Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz betragen. Die DGA behält sich die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens vor.
§ 5 Tarifänderungen und Tarifwechsel
  • Die DGA hat das Recht, Gebühren und Leistungsinhalte vereinbarter Leistungstarife veränderten Gegebenheiten anzupassen (Tarifänderung). Dies ist dem Premiumkunden schriftlich mit einer Vorankündigungsfrist von zwei Monaten zum Quartalsende mitzuteilen. Sofern der Kunde den Vertrag mit den geänderten Tarifen nicht fortführen möchte, so kann er diesen auf den Zeitpunkt der Tarifänderung schriftlich kündigen.
  • Die DGA ist bereit, den Vertrag auf einen Leistungstarif mit höherem Leistungsumfang umzustellen (Tarifwechsel). Dazu muss der Premiumkunde einem Einzelvertrag über den neuen Leistungstarif zustimmen.
§ 6 Verantwortungsbereich von DGA - Leistungsstörungen
  • Die Leistungen werden von der DGA auf der Grundlage des aktuellen Standes des Internets und der aktuellen technischen, kommerziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen für den Datenverkehr im Internet angeboten. Der Vergütungsanspruch der DGA bleibt bei Störungen der Qualität des Datenverkehrs im Internet, die nicht in den Verantwortungsbereich der DGA fallen, unberührt. Sofern solche Störungen dazu führen, dass die DGA dem Premiumkunden die im Vertrag gelisteten Leistungen über einen nicht unwesentlichen Zeitraum nicht oder nur teilweise zur Verfügung stellen kann, so kann der Kunde den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von einer Woche jeweils zum Ende eines Kalendermonats außerordentlich kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen um wirksam zu werden. Weitere Rechte des Premiumkunden sind ausgeschlossen.
  • Wenn die DGA die vertraglichen Leistungen nicht oder nicht in der im Vertrag geregelten Beschaffenheit erbringt, hat der Premiumkunde das Recht, dies der DGA schriftlich in einer Rüge mitzuteilen. Sofern die DGA nach einer berechtigten Rüge die Leistungen nicht nach einer angemessenen Frist entsprechend erfüllt, kann der Kunde die laufenden Gebühren für diesen Zeitraum und in dem Umfang angemessen mindern, in dem die DGA die Leistungen nach Eingang der Rüge nicht vertragsmäßig erbracht hat. Außerdem hat der Premiumkunde das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Dabei muss der Kunde der DGA schriftlich eine Nachfrist von mindestens vier Wochen setzen, in der die DGA zur Erbringung vertragsgerechter Leistungen aufgefordert wird. Sofern die Leistungen nicht in diesem Zeitraum erbracht werden, ist die Kündigung rechtskräftig. Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen regelt § 11.
§ 7 Verantwortungsbereich des Premiumkunden
  • Sofern im Vertrag die DGA keine weiteren Verpflichtungen übernommen hat, muss der Premiumkunde die notwendige technische Infrastruktur für die Teilnahme im Internet bis zu dem bei der DGA bereitgestellten Angebot auf eigene Kosten schaffen und unterhalten. Dazu gehören Hardware, Software, Telekommunikation, internes Netzwerk, eigene Website. Zu dieser Verantwortung zählen auch eventuelle Verlinkungen auf weiterführende Websites und Informationen, Bilder und Videos des Premiumkunden.
  • Alle erforderlichen Angaben, die die DGA zur Leistungserbringung benötigt, werden vom Premiumkunden in gehöriger Form zur Verfügung gestellt. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass Adressen-Bezeichnungen wie Domains und E-Mail-Adressen frei sind und nicht gegen das Recht Dritter verstoßen. Ebenfalls dürfen Informationen, Bilder, Videos und verlinkte Angebote, die vom Premiumkunden auf der DGA eingestellt werden, nicht gegen Rechte Dritter verstoßen und müssen sich an die gesetzlichen Bestimmungen halten. § 8 dieses Vertrags bleibt davon unberührt.
  • Der Premiumkunde ist für das ordnungsgemäße Informationsangebot, für dessen Gestaltung und Einrichtung selbst verantwortlich, soweit im Rahmen des erweiterten Profils darauf verwiesen wird. Er muss zudem darauf achten, dass das jeweilige Berufs- und / oder Standesrecht eingehalten wird. Dies gilt auch für Website-Widges, die von der DGA dem Nutzer zur Verfügung gestellt werden und die dieser integrieren kann.
  • Sofern Verstöße gegen die vorstehenden oder sonstigen Mitwirkungspflichten und Obliegenheiten des Premiumkunden dazu führen, dass die DGA die Leistungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllen kann, so kann der Kunde gegenüber der DGA keine Ansprüche geltend machen. Vor allem der Vergütungsanspruch der DGA bleibt davon unberührt.
  • Der Premiumkunde hat zudem die Pflicht, die seiner Sphäre zugehörige IT-Infrastruktur entsprechend durch professionelle Maßnahmen zu schützen.
§ 8 Pflichten des Premiummitglieds bei der DGA
  • Das Portalangebot der DGA ist vom Premium-Mitglied nicht rechtsmissbräuchlich zu nutzen, die Gesetze und die Rechte Dritter müssen respektiert und eingehalten werden. Dies schließt folgende Pflichten mit ein:
    • Die durch das Premium-Mitglied eingespeisten Daten dürfen nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen über den Jugendschutz, die Persönlichkeitsrechte Dritter, die Verletzung von Schutzrechten, vor allem des Urheberrechts, verstoßen. Daten, die sittenwidrigen Inhalte haben, dürfen nicht eingespeist werden.
    • Ungezielte und unsachgemäße Nutzung des Portals, die zu einer übermäßigen Belastung führt, darf vom Premium-Mitglied nicht durchgeführt werden.
    • Der von der DGA vorgegebene Zeitraum bei Terminanfragen ist vom Premium-Mitglied einzuhalten. Dies ist zu beachten, wenn die Funktion "Online Terminanfrage" genutzt wird.
  • Sofern der Premiumkunde gegen die Verpflichtungen gemäß Abs. 1 verstößt, ist die DGA berechtigt, den Zugang zum Portal teilweise oder auch ganz mit sofortiger Wirkung vorübergehend zu sperren, sonstige Leistungen mit sofortiger Wirkung vorübergehend einzustellen und / oder das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.
  • Sollten Ansprüche Dritter geltend gemacht werden, die ihre Ursache in der Pflichtverletzung gemäß Abs. 1 haben, stellt das Premium-Mitglied die DGA davon frei. Der Schaden, der der DGA durch diese Pflichtverletzungen entsteht, hat das Mitglied zu ersetzen.
  • Die Daten, die vom Premium-Mitglied bei der Anmeldung abgegeben wurden, müssen richtig und nach bestem Wissen und Gewissen gemacht worden sein.
§ 9 Bewertungszertifikat

Im Bewertungszertifikat wird die unabhängige Zertifizierung der Kundenbewertungen durch die DGA dargestellt. Die DGA ist für die technische Umsetzung des Bewertungszertifikats zuständig. Der bereitgestellte HTML-Code wird vom Gutachter, Sachverständigen oder Experten eigenständig auf seiner eigenen Website eingefügt. Für notwendige Änderungen zur Anzeige des Zertifikats, ist der Gutachter zuständig. Diese müssen auf der Gutachter-Website durchgeführt werden.

§ 9.1 Kosten, Laufzeit, Kündigung des Zertifikats

Ab der fünften positiven Bewertung kann jeder Gutachter, Sachverständige oder Experte das Bewertungszertifikat für seine eigene Website buchen. Die Höhe des dafür zu entrichteten Preises wird monatlich auf der Grundlage der zu Monatsbeginn freigeschalteten und bei der DGA veröffentlichten Bewertungen berechnet. Sie beträgt pro Bewertung 0,90 Euro zzgl. Umsatzsteuer = 1,07 Euro, maximal 59,00 Euro zzgl. Umsatzsteuer = 70,21 Euro. Der Vertrag, der sich auf das Bewertungszertifikat bezieht, kann unter Einhaltung einer Zwei-Wochen-Frist zum Ende jedes Kalendermonats gekündigt werden. Sofern der Gutachter, Sachverständige oder Experte unrichtige Angaben macht oder unrichtige Angaben einstellt, kann die DGA den Vertrag über das Bewertungszertifikat ohne Fristeinhaltung jederzeit kündigen.

§ 10 Urheber- und Kennzeichenrecht der DGA

Veröffentlichte, selbst erstellte und im Eigentum der DGA befindliche Inhalte unterliegen dem Copyright, das allein bei der DGA liegt. Ohne die ausdrückliche Zustimmung der DGA ist eine Vervielfältigung, Weitergabe und / oder Verwendung solcher Tondokumente, Videosequenzen, Grafiken und Texte nicht gestattet. Die Nutzer der DGA dürfen die zugänglich gemachten Inhalte für private Zwecke abspeichern und ausdrucken, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar für Erwerbszwecke genutzt werden. Dazu willigt das Premium-Mitglied ein.

§ 10.1 Nutzung durch Dritte
  • Im Rahmen des geschlossenen Vertrags wird dem Premium-Mitglied die Nutzung des Portals ausschließlich für eigene Zwecke eingeräumt. Die Zugangsdaten dürfen Dritten weder ganz noch teilweise zu gewerblichen Zwecken überlassen werden.
  • Wenn der Zugang Dritten überlassen wird, dann hat das Premium-Mitglied für das Verhalten der Dritten gegenüber der DGA wie für sein eigenes Verhalten einzustehen.
§ 11 Haftung
  • Nur wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, haftet die DGA auf Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen in voller Höhe. Der Rechtsgrund spielt dabei keine Rolle (vertragliche oder außervertragliche Haupt- oder Nebenpflichtverletzung, unerlaubte Handlung, Haftung für Mängel). Liegt eine leichte Fahrlässigkeit vor, haftet die DGA nur dann, wenn eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst möglich macht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut (Kardinalspflicht), außerdem im Fall der Haftung wegen Verzugs oder ursprünglicher Unmöglichkeit. Die Haftung ist in den genannten Fällen auf den Betrag der für die jeweilige Leistung und Lieferung vereinbarten Vergütung beschränkt. In weiteren Fällen der leichten Fahrlässigkeit haftet die DGA nicht.
  • Sofern die DGA nach Abs. 1 für Datenverluste haftet, ist die Haftung auf den Verlust solcher Daten beschränkt, die der Premiumkunde in verkehrsüblicher Weise (mindestens einmal täglich) gesichert hat und zwar so, dass er sie mit einem vertretbaren Aufwand reproduzieren kann. Ausgenommen sind die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit. Zulässig bleibt stets der Einwand des Mitverschuldens.
§ 12 Geheimhaltung und Datenschutz
  • Unterlagen, die das Premium-Mitglied von der DGA erhält und die als ausdrücklich vertraulich gekennzeichnet sind oder ersichtlich vertraulicher Behandlung bedürfen, müssen entsprechend auch vertraulich behandelt und vor der unbefugten Kenntnisnahme Dritter geschützt werden.
  • Im Gegenzug erklärt die DGA die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz einzuhalten und - sofern Dritte beauftragt werden - diese zur Einhaltung vertraglich zu verpflichten.
§ 13 Kündigung
  • Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Gekündigt werden kann er vor Ablauf des laufenden Buchungszeitraums mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen. Die Mindestlaufzeit ab Vertragsschluss beträgt ein Jahr. Ohne Kündigung verlängert sich die Laufzeit um ein weiteres Jahr.
  • Beide Vertragspartner können bei Vorliegen eines wichtigen Grundes eine vorzeitige außerordentliche Kündigung einreichen.
  • Eine Kündigung wird ausschließlich in Schriftform wirksam.
§ 14 Beweisklausel und Beweislast

Daten, die bei der DGA in elektronischen Registern oder in einer sonstigen elektronischen Form gespeichert werden, gelten als zulässiges Beweismittel für den Nachweis von Verträgen, ausgeführten Zahlungen und Datenübertragungen zwischen den Partnern. Stellt der Premiumkunde einen Missbrauch seiner Identität fest und beruft er sich darauf, hat er der DGA unverzüglich alle ihm vorliegenden Tatsachen und Indizien zukommen zu lassen. Im Falle einer Verletzung dieser Obliegenheit und wenn ausreichende Indizien für das Handeln des Premium-Mitglieds (nicht eines Dritten) vorliegen, hat der Premium-Kunde die Beweislast, dass ein Missbrauch seiner Identität vorliegt, zu tragen.

§ 15 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Werden Änderungen an den AGB durch die DGA durchgeführt, erhält der Kunde mindestens vier Wochen vor der Wirksamkeit eine entsprechende Nachricht. Widerspricht der Kunde nicht mindestens bis zum Inkrafttreten den Änderungen, dann werden diese wirksam. Sofern Entgelte infolge einer Erhöhung der gesetzlichen Umsatzsteuer angepasst werden müssen, ist dies nicht genehmigungspflichtig.

§ 16 Datenschutz

Personenbezogene Daten der Nutzer werden von der DGA vertraulich und im Zuge der gesetzlichen Datenschutzvorschriften behandelt. Ohne die ausdrückliche Einwilligung der Nutzer werden keine personenbezogenen Daten weitergegeben.

Die Leistung, die unter www.deutsche-gutachterauskunft.de angeboten werden, erfordern die Erhebung, die Speicherung, die Verarbeitung, die Nutzung und die Weiterleitung personenbezogener Daten. Die erhobenen Daten werden nach Maßgabe der Datenschutzgesetze verwendet. Für weitere Einzelheiten steht die Datenschutzerklärung der DGA zur Verfügung. Die Daten werden genutzt, um regionale und nationale Trends zu erkennen und den Besuchsverlauf darzustellen. Durch diese Nutzung kann der Onlineservice gezielte Angebote machen und den Aufbau der Website verbessern. Die DGA nutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. ("Google"). Dabei werden von Google Analytics sogenannte Cookies auf dem PC des Nutzers gespeichert, sodass eine Analyse der Benutzung der Website möglich wird. Die Informationen, die durch den Cookie erzeugt werden (inkl. der IP-Adresse), werden an einen von Google genutzten Server in den USA übertragen und dort gespeichert. Dadurch wird die Nutzung der Website ausgewertet, es werden Reports über die Websiteaktivitäten für die Websitebetreiber erstellt und es werden weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen erbracht. Sofern eine gesetzliche Grundlage besteht, wird Google diese Daten gegebenenfalls an Dritte weitergeben, soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Die IP-Adresse wird von Google dabei nicht mit anderen Daten in Verbindung gebracht. Mit einer entsprechenden Einstellung im Browser kann die Installation von Cookies verhindert werden.

§ 17 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
  • Dieser Nutzungsvertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  • Ausschließlicher Gerichtsstand ist Chemnitz, Sachsen - der Sitz des Anbieters und zwar dann, wenn es sich bei dem Nutzer um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt. Dasselbe gilt, wenn er seinen Wohnsitz nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
§ 18 Schlussbestimmungen

Wenn Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein sollten oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des ursprünglichen Ergebnisses vereinbart hätten, sofern sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Dasselbe gilt bei Unvollständigkeit.